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   BFH, 24.10.2003 - IX B 96/03   

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https://dejure.org/2003,17157
BFH, 24.10.2003 - IX B 96/03 (https://dejure.org/2003,17157)
BFH, Entscheidung vom 24.10.2003 - IX B 96/03 (https://dejure.org/2003,17157)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 2003 - IX B 96/03 (https://dejure.org/2003,17157)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.06.1995 - VIII B 10/95

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 24.10.2003 - IX B 96/03
    Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit über den Anspruch der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) auf Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1997 bis 1999 nach zwischenzeitlicher --antragsgemäßer-- Aussetzung der Vollziehung durch den Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes durch Beschluss zu entscheiden (Beschluss des Bundsfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juni 1995 VIII B 10/95, BFH/NV 1996, 213).

    Der Senat erachtet es für sachdienlich, klarzustellen, dass durch die Erledigung des Verfahrens der Beschluss des Finanzgerichts entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 der Zivilprozessordnung (i.V.m. § 155 FGO) gegenstandslos geworden ist (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1996, 213).

  • BFH, 11.06.2003 - IX B 16/03

    Vollziehungsaussetzung bei Wertpapiergeschäften

    Auszug aus BFH, 24.10.2003 - IX B 96/03
    Denn ihr Antrag auf Aussetzung der Vollziehung war gemäß § 69 Abs. 4 Satz 1 FGO zulässig und aufgrund der zu einem ähnlichen Fall ergangenen Senatsentscheidung vom 11. Juni 2003 IX B 16/03 (BFHE 202, 53, BStBl II 2003, 663) auch begründet.
  • BFH, 20.09.1988 - V R 152/84

    Anforderungen an die Ermessensentscheidung des Senates über die

    Auszug aus BFH, 24.10.2003 - IX B 96/03
    Maßstab für die Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 1 FGO ist aufgrund einer summarischen Prüfung grundsätzlich der Verfahrensausgang, der sich bei Anwendung der die strittige Rechtsfrage betreffenden Rechtsprechung des BFH ergeben würde (BFH-Beschluss vom 20. September 1988 V R 152/84, BFH/NV 1990, 50).
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